Eine lange Kette von Verwaltungs-
und Gebietsreformen

Über die Eingemeindung von Hütten und Gmünd nach Grafenwöhr 1972

 

 

Vor zwei Monaten beging die Stadt das 25jährige Jubiläum der Eingemeindung von Hütten und Gmünd zum 1. Juli 1972. Im Folgenden soll der lange Entwicklungsprozeß, der die Gemeinden über die Jahrhunderte zusammengeführt hat, aufgerollt werden.

Die Gemeinden im Mittelalter

Dazu müssen wir uns an den Ausgangsort der Geschichte zurückbewegen. Wir wissen nicht, wann unsere Orte gegründet wurden, wir kennen nur deren erste urkundliche Erwähnung. Wir müssen uns also ins 13. und 14.Jahrhundert zurückbewegen. Von Hütten hören wir erstmals 1270, von Gmünd 1334, von Grafenwöhr erst 1361.

Grafenwöhr war als Stadt angelegt, mit eigener Selbstverwaltung und als Mittelpunkt eines eigenen Pflegamtes. Gmünd und Hütten dagegen waren von anderer Struktur. Beide Orte verdanken ihre Entwicklung dem Fluß, an dem sie liegen, der die Errichtung von Hammerwerken ermöglichte.

Gmünd verdankt den Flüssen auch den Namen: der Ort an der Mündung der Creussen in die Heidenaab. Etwas weiter flußabwärts führte eine Furt über die Heidenaab, an der Menschen einige Hütten errichteten - und so kam wohl Hütten zu seinem Namen.

Viele Gemeinsamkeiten

Hütten und Gmünd hatten viel gemeinsam. In beiden Fällen waren Hammerwerke der wirtschaftliche wie herrschaftliche Mittelpunkt. Hier gab es einen Gutsherren, einen landsässigen Adeligen, der das Hammergut und das umliegende Ackerland mit Hilfe höriger Arbeiter und Bauern bewirtschaftete. Über diese Menschen hatte er die niedere Gerichtsbarkeit. Er beherrschte jedoch nicht das ganze Dorf. In Dorfgmünd und Bruckendorfgmünd wohnten Bauern, die dem Pflegamt und damit dem Landesherrn untenan waren. In Hütten war die Lage etwas unübersichtlicher, weil dort die landesherrlichen Bauern keine getrennte Siedlung bildeten, sondern ihre Höfe neben die der gutsherrlichen Untertanen setzten.

Die Einwohner von Hütten und Gmünd bildeten also im Mittelalter - und das sollte bis ins 18.-Jahrhundart so bleiben - keine politische Gemeinschaft. Die Situation war aus heutiger Sicht verwirrend und ist auch nur schwer rekonstruierbar. Die Hammergmünder und rund die Hälfte der Hüttner Einwohner zinsten und steuerten ihrem jeweiligen Gutsherrn, die Dorfgmünder und die andere Hälfte der Hüttner dem jeweiligen Landesherrn bzw. dem von diesem eingesetzten Pfleger. Ebenso war die Gerichtsbarkeit zwischen Pfleger und Gutsherrn geteilt. Um die Sache zu komplizieren, waren die Zuständigkeiten für Gmünd zudem zwischen den Ämtern Grafenwöhr und Waldeck-Kemnath geteilt.

Grenzen und ihre Folgen

Was heute eine Gemeinde ist, war früher ein Landstrich mit hoher politischer Zerrissenheit. Etwa 1350 waren Grafenwöhr und Gmünd leuchtenbergisch, Hütten gehörte den pfälzischen Wittelsbachern - man war also quasi ,,Ausland" zueinander. Das änderte sich auch nicht als das Pflegamt Grafenwöhr 1414 kurpfälzisch wurde, weil wenige Jahre später das Amt Parkstein, zu dem Hütten gehörte, neue Herren bekam. Hier teilten sich für die nächsten drei Jahrhunderte die Markgrafen von Bayreuth und die Pfalzgrafen von Neumarkt die Herrschaft.

Diese Zersplitterung hatte Folgen, die sich v,a. in der Reformationszeit spürbar machten. Grafenwöhr und Gmünd wurden um 1545 protestantisch, Hütten folgte 1569. Um 1623, als die Bayern das Land militärisch eingenommen hatten, wurden alle wieder katholisch. Während die Menschen im Pflegamt Grafenwöhr bayerisch und damit katholisch blieben, führte man im Amt Parkstein 1652 ein Simultaneum ein, demzufolge die Religionen gleichberechtigt waren. In Hütten blieb die Mehrheit katholisch, eine Minderheit hielt am evangelischen Glauben fest und wurde von Kaltenbrunn aus betreut.

Das Ende der Zersplitterung

Das 18. Jahrhundert beendete schließlich die politische Zersplitterung. Mit dem Aussterben der bayerischen Linie der Wittelsbacher übernahm 1777 Karl Theodor von Pfalz-Sulzbach alle wittelsbacherischen Lande. Das bayerische Grafenwöhr und Gmünd und das seit 1714 sulzbachische Hütten hatten wieder einen gemeinsamen Landesherrn.

Der grundherrliche Verwaltungswirrwarr, die Aufteilung in landesherrliche und gutsherrliche Untertanen wurde erst im 19. Jahrhundert aufgelöst. Mediatisierung und Säkularisation waren damals die Schlagworte. Bayern und andere große deutsche Länder veränderten zu Beginn des letzten Jahrhunderts, gemäß dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 die Landkarte, indem sie kleinere Ritterherrschaften, Reichsstädte, Bistümer und Klöster auflösten und in ihren Besitz übernahmen. Damit kamen Gebiete mit recht unterschiedlicher Rechtstradition und unterschiedlicher Religion unter ein herrschaftliches Dach. Unter dem leitenden Minister Mongelas wurde die Verwaltung in Bayern von Grund auf neu strukturiert. Damit wurde der ,,Fleckerlteppich" uneinheitlicher Verwaltung in Bayern weitgehend beseitigt. Aus den Pflegämtern wurden Landgerichte (in denen bis 1862 Justiz und Verwaltung vereint waren). Gmünd und Grafenwöhr kamen zum Landgericht Eschenbach, Hütten zum Landgericht Neustadt.

Das Gemeinde-Edikt von 1808 führte u.a. zur Errichtung von kleinen Landgemeinden mit bescheidener Selbstverwaltung, eigenem Bürgermeister, eigener Finanzverwaltung und eigenen Gemeinderat. Gmünd entstand aus der Zusammenfassung von Hammergmünd, Dorfgmünd und Bruckendorfgmünd, Hütten aus der Zusammenfassung von Hütten, Grub und Steinfels. Auch die Gutsherren waren im Prinzip gleichberechtigt in diese Gemeinden integriert, allerdings blieb deren adelige Grundherrschaft über ihre Gutsuntertanen zunächst noch unangetastet. Ihre Patrimonialgerichtsbarkeit wurde lediglich unter staatliche Oberhoheit gestellt. Erst die Revolution 1848 beseitigte diese Vorrechte und machte auch die Gutsuntertanen zu gleichberechtigten Gemeindegliedern.

Damit war eine Ordnung erreicht worden, die fast bis in unsere Tage Gültigkeit hatte.

Neuordnung in der Gegenwart

Erste Versuche einer Neuordnung gab es erst wieder nach dem 2. Weltkrieg. 1946 wurde die Gemeinde Thomasreuth aufgelöst und Gößenreuth kam zu Grafenwöhr. Damals war auch ein erster Anlauf zur Eingemeindung von Gmünd gelaufen, der allerdings am entschiedenen Widerstand der Gmünder scheiterte.

Vor einem Vierteljahrhundert fand der letzte Vorstoß statt, durch eine Landkreis- und Gemeindegebietsreform größere und ökonomisch lebensfähigere Verwaltungskörper zu schaffen. Angesichts der jahrhundertelangen Bindungen von Gmünd zu Grafenwöhr-Gmünd unterstand dem Pflegamt Grafenwöhr und gehörte zur hiesigen Pfarrei - entsprach es einer inneren Logik für Gmünd, sich Grafenwöhr anzuschließen.

Den Hüttnern fiel diese Entscheidung schwerer. Traditionelle Bindungen gab es eigentlich keine. Im Gegenteil: Hütten gehörte schon immer zu einer anderen Herrschaft und war lange Zeit so etwas wie ,,Ausland" für uns. Für Hütten war es ein noch junger Faktor, der die Entscheidung zugunsten Grafenwöhrs brachte: es war der Truppenübungsplatz, der vielen Hüttnern Arbeit und Brot gab und durch den Grafenwöhr auch zum günstigsten Verwaltungsmittelpunkt avancierte.

Rückblickend läßt sich sagen: Unsere Heimatorte mußten eine zum Teil recht unterschiedliche Entwicklung durchlaufen und manchen notwendigen Reformschritt machen, ehe sie zusammengefunden haben.

Grafenwöhr, Gmünd und Hütten hatten mittlerweile 25 Jahre Zeit, sich ohne große Reibungsverluste aneinander zu gewöhnen. Das ist ein gutes Zeichen für eine dauerhafte Gebietsreform, der wahrscheinlich erst einige Generationen nach uns ein neues Kapitel folgen wird.

 


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