von Olaf Meiler
|
Das Jahr 1748 war für Grafenwöhr eine kurze
Ruhepause zwischen zwei kriegerischen Konflikten. In den
Jahren zuvor herrschte der Österreichische
Erbfolgekrieg, der dem Land Einquartierungen eigener sowie
fremder Truppen brachte. 1743/44 lagen österreichische
Besatzungstruppen in der Stadt und 1745 waren es bayerische
Truppen, die der Stadt Geld- und Lebensmittel
abpreßten. Von 1756 an sollte der 7jährige Krieg
mit Truppendurchzügen und Einquartierungen seinen
Schatten auf Grafenwöhr werfen. So bildeten die Jahre
zwischen 1746 und 1755 eine kurze Friedensperiode in der die
Bürger Grafenwöhrs sich von den vergangenen
Konflikten erholen und sich dem Wiederaufbau widmen
konnten. Ausbau der Felsmühle Eine wichtige Aufbauleitung wird zu Beginn des Jahres von dem Felsmüller Georg Michael Reng berichtet. Am 9.1.1748 stellt er an den Stadtrat den Antrag, auf einem der Gemeinde gehörigen Grundstück, am Fuß des Berges bei seiner Mühle, eine Lohmühle mit Walk- und Leinschlag errichten zu dürfen. Reng wollte damit den Rotgerbern und Tuchmachern in der Stadt entgegen kommen, damit diese nicht mehr zum Mahlen der Gerberlohe oder zum Walken des Tuches nach Pressath fahren müßten und somit dem hiesigen Handwerk Zeit, Mühen und Geld erspart blieben. Der Stadtrat genehmigte denn auch dieses Vorhaben, veranlagte den Müller Reng allerdings auf eine Abgabe von jährlich 6 Kreuzern an die Stadtkammer.1 Der Schaumbachmüller Johannes Brunner dagegen machte
1748 durch einen Streit mit seiner Stiefmutter
Schlagzeilen. Catharina Brunner beklagte,
daß ihr Stiefsohn ihr die Ausnahme, d.h. die
jährlichen Austragsansprüche nicht ordentlich
leiste und forderte daher das Winkelgeld 2
von ihm, so daß sie ausziehen könne. Da dem
Schaumbachmüller die 30 Gulden Winkelgeld wohl zu teuer
kamen, einigte er sich mit seiner Stiefmutter, noch ehe es
zu Verhandlungen vor dem Stadtrat kam. Er versprach die
Ausnahme künftig ordentlich beachten zu
wollen.3 Strafsachen Strafen für kleinere Vergehen und Aufsicht über die öffentliche Ordnung waren einige der wichtigsten Aufgaben des Stadtrates im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung. Wer über die Stränge schlug, mußte mit Strafe rechnen und so traf es auch den in der Vorstadt lebenden Schuhmacher Daniel Bauer, der eine Stunde ins Bärenloch gesperrt wurde, weil er als ein armer Tropf 3 Tage nacheinander seinem Weib zum Trotz in die Bierhäuser gegangen und das Geld unnützer Weise versoffen hat. 4 Dem Bier scheinen einige Bürger kräftig zugesprochen zu haben, wie auch eine, aus nichtigem Anlaß veranstaltete Rauferei belegt. Caspar Pürckner, der Wirt des Roten Rössls, war mit einem Mitbürger und 2 Metzgersknechten in Streit geraten, weil diese offensichtlich seiner Frau die Pantoffeln versteckt hatten. In Pürckners Stadel vor dem Oberen Tor gerieten sich die betrunkenen Kontrahenten in die Haare. Da Pürckner dem Stadtrat als Anfänger der Rauferei galt, mußte er 3 Stunden im Bärenloch abbüßen.5 Gegen Ende des Jahres sah sich daher der Stadtrat veranlaßt, die nächtlichen Zecher, die die Sperrstunde, das war in Grafenwöhr das Husaus-Läuten am Rathaus im Sommer um 9 Uhr und im Winter um 8 Uhr, nicht beachten wollten, zur Ordnung zu rufen. Der Rat ordnete an, daß der Bader Johann Georg Gerzner gemeinsam mit dem Stadtknecht alle Bierhäuser nachts aufsuchen sollte, damit er alle dort befindlichen späten Zecher nach Hause schicken und auf einem Zettel aufzeichnen sollte. Diese sollten dann bei der nächsten Ratssitzung bestraft werden.6 Ein gewichtiges Auge legte der Stadtrat auf die Einhaltung der Feuerschutzvorschriften. In einer Gemeinde mit vielen Fachwerkbauten, mit Holzschindel- oder Strohbedachung konnte das kleinste Feuer eine Katastrophe auslösen. An einer solchen Katastrophe war man am 25. Februar 1748 nur knapp vorbeigeschrammt. Bei dem Hafner Hanns Wolf Gradl in der Unteren Torstraße hatten einige Schleißen (Kienspäne), die er auf dem Kachelofen abgelegt hatte, Feuer gefangen und schon die obere Stubendecke angesengt. Man wurde der Gefahr noch rechtzeitig gewahr und einige Bürgern die aus dem sonntäglichen Gottesdienst gestürzt waren, hatten den Brand gelöscht. Der Stadtrat hatte gute Lust den unvorsichtigen Gradl mit doppelter Strafe abzustrafen, da sich bei ihm ein ähnlicher Vorfall schon 1739 ereignet hatte. Da er aber aufgrund der vorherigen Kriegszeit nur ein geringes Vermögen aufweisen konnte, beließ man es bei einer Geldstrafe von 3 Gulden, allerdings mit dem deutlichen Hinweis, bei einem künftigen Zwischenfall nicht mehr so milde zu verfahren.7 Einen bösen Familienstreit mußte der Stadtrat
in Juni des Jahres verhandeln. Die Witwe Dorothea Spix
verklagte ihren Sohn Georg Spix, weil dieser ihr eine solche
Ohrfeige gegeben hatte, daß ihr Nasen und Maul
geblutet hätten. Dorothea Spix hatte im Haus
ihres zweiten Sohnes, wo sie in Austrag wohnte, einen
Taglöhner auf einem Gewölbe Stroh schneiden
lassen. Als der Bruder des Hausherrn, der Beklagte Georg
Spix, das Haus betrat, ist er in Zorn geraten, weil dadurch,
wie er meinte, das Gewölbe ruiniert würde und so
sei es auch zu dem Zwischenfall gekommen. Die Mutter
bestritt allerdings dem Gewölbe, das einen guten
Estrich hatte, irgendwelchen Schaden zugefügt zu haben.
Der Stadtrat wollte sich auf diesen Streit nicht einlassen
und entschied salomonisch, daß den Beklagten das Haus
seines Bruders gar nichts angehe und es sich ihm nicht
gebührt hätte gleich mit einer Ohrfeige
loszuschlagen und verhängte daher eine empfindliche
Geldstrafe von 1 Gulden gegen ihn.8 Bürgerrecht Regelmäßigen beriet der Rates auch über Bürgerrechtsfragen. Wer sich in der Stadt niederlassen und ein Handwerk ausüben wollte, mußte um das Heimat- und Bürgerrecht in der Gemeinde nachsuchen. Ansässige Bürgerssöhne wurden für ein geringes Bürgerrechtsgeld aufgenommen, wer aus fremden Orten zuziehen wollte, wurde je nach Ansehen höher taxiert. Außerdem machte man jedem Neubürger zur Auflage sich einen ledernen Feuerlöscheimer, einen Mantel und ein Gewehr anzuschaffen, damit sie an Sonn- und Feiertagen, bei Prozessionen und vor dem Rat als ordentliche Bürger gekleidet erscheinen konnten und an den sonntäglichen Schießübungen teilnehmen konnten. Doch Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. 1748 suchte der Wagnersgeselle Lorenz Schultes aus Neuenreuth bei Waldeck um das Bürgerrecht nach. Er gab an die Hufschmiedstochter Anna Sabina Grill aus der Unteren Torstraße (das heutige Torwagnerhaus) heiraten und hier Meister werden zu wollen. Der Stadtrat legte ihm ein Bürgerrechtsgeld von 18 Gulden auf, verlangte von ihm als Wagner weil bekannt, daß er diese selbsten machen kann statt eines ledernen Feuereimers die Anfertigung einer neuen hölzernen Feuerspritze, die man bei den Feuerlöschrequisiten am Rathaus aufbewahren wollte.9 Außer Schultes suchten in diesem Jahr nur noch zwei Bürgersöhne um das Bürgerrecht nach. Ein vierter interessanter Fall zeigt, wie wichtig der Besitz des Bürgerrechts, mit dem ein gewisser Rechtsschutz und sozialer Rückhalt verbunden war, für den Einzelnen war. Am 25. April gab der bisher in der Grafenwöhrer Vorstadt ansässige Hafner Wendelin Pinger an, daß er nach Schlicht bei Vilseck umgezogen sei. Sein Haus in Grafenwöhr habe er schon verkauft und ein neues in Schlicht angekauft. Da er aber das dortige Bürgerrecht noch nicht erhalten hätte, bat er den Grafenwöhrer Rat, ihm das hiesige Bürgerrecht solange zu erhalten, bis er es selbst aufkündigen wollte. Gegen eine angemessene Gebühr ging der Stadtrat auf das Ansinnen ein.10 (Fortsetzung folgt) |
|
|
|
|