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Thema Ostbayern - Die Oberpfalz und die Osterweiterung der
Europäischen Union

A. Antworten auf häufig gestellte Fragen

1. Fragen von Arbeitnehmern

F: Kommt es durch den Beitritt der Tschechischen Republik zu einer „Überschwemmung“ des deutschen Arbeitsmarktes mit tschechischen Arbeitnehmern?

A: NEIN, gerade deshalb wurden die maximal sieben Jahre geltenden Schutzfristen für den Arbeitsmarkt und den Dienstleistungsmarkt ausgehandelt. Die Idee solcher Schutzfristen wurde von der BayernSPD zu einer Zeit entwickelt, als Stoiber noch den schnellen Beitritt Tschechiens gefordert hat.

F: Ergeben sich durch den Beitritt Tschechiens bzw. die gesamte Erweiterung der EU Änderungen im deutschen Sozialsystem?


A: NEIN, sowohl Krankenkassen, Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung bleiben weiterhin national geregelt, d.h. nur die Bundesrepublik Deutschland selbst erlässt in diesen Bereichen Gesetze.

F: Wird es Änderungen für tschechische Arbeitnehmer geben, die bereits jetzt eine Arbeitserlaubnis oder Grenzgängererlaubnis besitzen?

A: NEIN, falls die betreffenden Arbeitnehmer am Tag des Beitritts mindestens 12 Monate ununterbrochen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zugelassen waren oder nach dem Beitritt für den gleichen Zeitraum ununterbrochen zugelassen werden.

2. Fragen der kleinen und mittleren Unternehmen

F: Wird das Handwerk nach dem Beitritt kaputt gemacht?

A: NEIN, in besonders empfindlichen Bereichen wie dem Bauhandwerk kann unser Markt bis zu sieben Jahren von der Bundesregierung geschützt werden.

F: Gilt dieser Schutz nur für das Bauhauptgewerbe?

A: NEIN, sämtliche mit dem Bau verbundene Handwerksdienstleistungen sind geschützt!

F: Haben tschechische Firmen die Möglichkeit öffentliche Aufträge in Deutschland zu erhalten?

A: JA, Firmen aus Tschechien haben die Möglichkeit sich um öffentliche Aufträge in Deutschland zu bewerben. Wenn es sich dabei um Aufträge im Bereich Bau, Reinigung und Innendekoration handelt, kann Deutschland aber innerhalb der siebenjährigen Schutzfrist den Zugang zum Markt sperren.

F: Haben deutsche Firmen die Möglichkeit öffentliche Aufträge in der tschechischen Republik zu erhalten?

A: JA, Firmen aus Deutschland haben die Möglichkeit sich um öffentliche Aufträge in der tschechischen Republik zu bewerben. Sollte Deutschland aber Aufträge im Bereich Bau, Reinigung und Innendekoration gesperrt haben, kann Tschechien das auch im Gegenzug tun.

F: Werden deutsche Ausbildungen im Handwerk in Tschechien anerkannt?

A: JA, die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Berufsausbildungen in der Tschechischen Republik unterliegt nach dem Beitritt dem gültigen EU-Recht, das eine wechselseitige Anerkennung möglich macht. Grundlage dafür ist einen Gleichwertigkeit der Ausbildung, ansonsten müssen die fehlenden Teile der Ausbildung nachgeholt werden. Dies gilt natürlich umgekehrt auch für einen deutschen Handwerker, der die in der Tschechischen Republik geltenden Anforderungen erfüllen muss. Was die Meisterprüfung betrifft: bereits seit 1966 kann sich ein Staatsbürger aus einem anderen EU-Land gemäß § 9 HWO auch ohne deutsche Meisterprüfung unter bestimmten Bedingungen in die Handwerksrolle eintragen lassen.

F: Gibt es nach dem Beitritt Beschränkungen im Bereich der unternehmerischen Niederlassungsfreiheit in der Tschechischen Republik?

A: NEIN, deutsche Unternehmer haben selbstverständlich die Möglichkeit, einen Betrieb in der Tschechischen Republik zu gründen und umgekehrt. Der grenzüberschreitende Einsatz von Mitarbeitern unterliegt möglicherweise den oben beschriebenen Schutzklauseln auf dem Arbeitsmarkt, allerdings auf höchstens sieben Jahre.

3. Fragen von Handel und Verbrauchern


F: Wird es nach dem Beitritt noch Beschränkungen im freien Wahrenhandel über die Grenze geben?

A: NEIN, der grenzüberschreitende Warenhandel ist gemäß den Regeln des Europäischen Binnenmarktes frei. Beschränkungen gibt es lediglich bei Zigaretten bis 31.12.2007, bei einem bestimmten Tierfuttermittel und bei Agrarprodukten, die aus Betrieben in der Tschechischen Republik stammen, die keine EU-Zulassung haben.

F: Wird es nach dem Beitritt noch „duty free shops“ über der Grenze geben?


A: Nein, mit dem Beitritt zur Europäischen Union wird es auch in der Tschechischen Republik keine grenznahen „duty free shops“ mehr geben. Vielmehr werden die Läden dort sich dem Schema der „travel value shops“ an unseren Flughäfen anpassen, die allerdings weder Zigaretten noch Alkohol mehrwertsteuerfrei (im Volksmund „zollfrei“) verkaufen dürfen.

F: Werden die Zigaretten in Tschechien nach dem Beitritt genauso billig bleiben wie jetzt?

A: NEIN. Die Tschechen müssen bis spätestens im Jahr 2007 die Tabaksteuer an die Untergrenze, die in der EU gilt, angeglichen haben. Der Preis wird also steigen!

F: Wird das Benzin in Tschechien auch nach dem Beitritt billiger sein als in Deutschland?

A: JA, die Tschechische Republik hat bereits jetzt die von der EU verlangte Mindeststeuer für Mineralöl eingeführt, während bei uns die Mineralölsteuer aufgrund nationaler Entscheidungen höher ist.

F: Darf man nach dem Beitritt beliebig viel Benzin in Reservekanistern über die Grenze bringen?

A: NEIN. Derzeit sind 10 Liter erlaubt, nach dem Beitritt gilt die Freimenge von 20 Liter, ohne dass die Mineralölsteuerdifferenz nachgezahlt werden muss.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie mich bitte an!

09641/ 24 88 oder 92 62 92, 0175/ 3 85 22 93

johannes-ploessner@t-online.de

Ich rufe Sie gerne zurück

Johannes Plößner
1. Vorsitzender SPD OV Grafenwöhr