Thema Ostbayern - Die Oberpfalz und die
Osterweiterung der
Europäischen Union
A. Antworten auf häufig gestellte
Fragen
1. Fragen von Arbeitnehmern
F: Kommt es durch den Beitritt der
Tschechischen Republik zu einer
„Überschwemmung“ des deutschen
Arbeitsmarktes mit tschechischen Arbeitnehmern?
A: NEIN, gerade deshalb wurden die maximal sieben
Jahre geltenden Schutzfristen für den
Arbeitsmarkt und den Dienstleistungsmarkt
ausgehandelt. Die Idee solcher Schutzfristen wurde
von der BayernSPD zu einer Zeit entwickelt, als
Stoiber noch den schnellen Beitritt Tschechiens
gefordert hat.
F: Ergeben sich durch den Beitritt Tschechiens
bzw. die gesamte Erweiterung der EU
Änderungen im deutschen Sozialsystem?
A: NEIN, sowohl Krankenkassen,
Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche
Rentenversicherung bleiben weiterhin national
geregelt, d.h. nur die Bundesrepublik Deutschland
selbst erlässt in diesen Bereichen Gesetze.
F: Wird es Änderungen für tschechische
Arbeitnehmer geben, die bereits jetzt eine
Arbeitserlaubnis oder Grenzgängererlaubnis
besitzen?
A: NEIN, falls die betreffenden Arbeitnehmer am Tag
des Beitritts mindestens 12 Monate ununterbrochen
auf dem deutschen Arbeitsmarkt zugelassen waren oder
nach dem Beitritt für den gleichen Zeitraum
ununterbrochen zugelassen werden.
2. Fragen der kleinen und mittleren Unternehmen
F: Wird das Handwerk nach dem Beitritt kaputt
gemacht?
A: NEIN, in besonders empfindlichen Bereichen wie
dem Bauhandwerk kann unser Markt bis zu sieben
Jahren von der Bundesregierung geschützt
werden.
F: Gilt dieser Schutz nur für das
Bauhauptgewerbe?
A: NEIN, sämtliche mit dem Bau verbundene
Handwerksdienstleistungen sind geschützt!
F: Haben tschechische Firmen die Möglichkeit
öffentliche Aufträge in Deutschland zu
erhalten?
A: JA, Firmen aus Tschechien haben die
Möglichkeit sich um öffentliche
Aufträge in Deutschland zu bewerben. Wenn es
sich dabei um Aufträge im Bereich Bau,
Reinigung und Innendekoration handelt, kann
Deutschland aber innerhalb der siebenjährigen
Schutzfrist den Zugang zum Markt sperren.
F: Haben deutsche Firmen die Möglichkeit
öffentliche Aufträge in der
tschechischen Republik zu erhalten?
A: JA, Firmen aus Deutschland haben die
Möglichkeit sich um öffentliche
Aufträge in der tschechischen Republik zu
bewerben. Sollte Deutschland aber Aufträge im
Bereich Bau, Reinigung und Innendekoration gesperrt
haben, kann Tschechien das auch im Gegenzug tun.
F: Werden deutsche Ausbildungen im Handwerk in
Tschechien anerkannt?
A: JA, die Anerkennung von in Deutschland erworbenen
Berufsausbildungen in der Tschechischen Republik
unterliegt nach dem Beitritt dem gültigen
EU-Recht, das eine wechselseitige Anerkennung
möglich macht. Grundlage dafür ist einen
Gleichwertigkeit der Ausbildung, ansonsten
müssen die fehlenden Teile der Ausbildung
nachgeholt werden. Dies gilt natürlich
umgekehrt auch für einen deutschen Handwerker,
der die in der Tschechischen Republik geltenden
Anforderungen erfüllen muss. Was die
Meisterprüfung betrifft: bereits seit 1966 kann
sich ein Staatsbürger aus einem anderen EU-Land
gemäß § 9 HWO auch ohne deutsche
Meisterprüfung unter bestimmten Bedingungen in
die Handwerksrolle eintragen lassen.
F: Gibt es nach dem Beitritt Beschränkungen
im Bereich der unternehmerischen
Niederlassungsfreiheit in der Tschechischen
Republik?
A: NEIN, deutsche Unternehmer haben
selbstverständlich die Möglichkeit, einen
Betrieb in der Tschechischen Republik zu
gründen und umgekehrt. Der
grenzüberschreitende Einsatz von Mitarbeitern
unterliegt möglicherweise den oben
beschriebenen Schutzklauseln auf dem Arbeitsmarkt,
allerdings auf höchstens sieben Jahre.
3. Fragen von Handel und Verbrauchern
F: Wird es nach dem Beitritt noch
Beschränkungen im freien Wahrenhandel
über die Grenze geben?
A: NEIN, der grenzüberschreitende Warenhandel
ist gemäß den Regeln des
Europäischen Binnenmarktes frei.
Beschränkungen gibt es lediglich bei Zigaretten
bis 31.12.2007, bei einem bestimmten
Tierfuttermittel und bei Agrarprodukten, die aus
Betrieben in der Tschechischen Republik stammen, die
keine EU-Zulassung haben.
F: Wird es nach dem Beitritt noch „duty free
shops“ über der Grenze geben?
A: Nein, mit dem Beitritt zur Europäischen
Union wird es auch in der Tschechischen Republik
keine grenznahen „duty free shops“ mehr
geben. Vielmehr werden die Läden dort sich dem
Schema der „travel value shops“ an
unseren Flughäfen anpassen, die allerdings
weder Zigaretten noch Alkohol mehrwertsteuerfrei (im
Volksmund „zollfrei“) verkaufen
dürfen.
F: Werden die Zigaretten in Tschechien nach dem
Beitritt genauso billig bleiben wie jetzt?
A: NEIN. Die Tschechen müssen bis
spätestens im Jahr 2007 die Tabaksteuer an die
Untergrenze, die in der EU gilt, angeglichen haben.
Der Preis wird also steigen!
F: Wird das Benzin in Tschechien auch nach dem
Beitritt billiger sein als in Deutschland?
A: JA, die Tschechische Republik hat bereits jetzt
die von der EU verlangte Mindeststeuer für
Mineralöl eingeführt, während bei uns
die Mineralölsteuer aufgrund nationaler
Entscheidungen höher ist.
F: Darf man nach dem Beitritt beliebig viel
Benzin in Reservekanistern über die Grenze
bringen?
A: NEIN. Derzeit sind 10 Liter erlaubt, nach dem
Beitritt gilt die Freimenge von 20 Liter, ohne dass
die Mineralölsteuerdifferenz nachgezahlt werden
muss.
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Johannes Plößner
1. Vorsitzender SPD OV Grafenwöhr