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Das bringt die Gesundheitsreform ab 1. Januar

Nachdem der Bundesrat der Gesundheitsreform zugestimmt hat, entstehen zum 1. Januar 2004 viele Veränderungen auch für den Patienten. Die wesentlichste ist die Neuregelung der Zuzahlung auf Medikamente in der Apotheke. Künftig sind für jedes Arzneimittel 10 Prozent seines Preises, mindestens jedoch 5 Euro zu zahlen. Allerdings wird der Höchstbetrag auf 10 Euro pro Medikament begrenzt.

Besonders wichtig ist: Alle bisher erteilten Befreiungsbescheinigungen verlieren zum 1. Januar 2004 ihre Gültigkeit. Die Befreiung muss also wieder neu bei der Krankenkasse beantragt werden.

Das heißt, dass ab Januar auch all die Versicherten Zuzahlungen leisten müssen, die eine Befreiungsbescheinigung über das Jahr 2003 hinaus haben! Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bleiben auch weiter von jeder Zuzahlung befreit.

Die Apotheken sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Zuzahlungen zu erheben und einzuziehen. Diese Beträge werden in voller Höhe mit der Krankenkasse verrechnet. Die Zuzahlung erhöhen also nicht, wie so mancher meint, das Einkommen des Apothekers, sondern dienen ausschließlich dazu, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen senken zu helfen.

Aber auch beim Arzt wird zum Stichtag eine Praxisgebühr fällig. So muss jeder Versicherte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, einmal im Vierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines ambulant tätigen Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten jeweils 10 Euro zahlen, und zwar unmittelbar vor Beginn der ärztlichen Leistung. Auch dieser Betrag muss von den Arztpraxen an die Krankenkasse abgeführt werden und dient nicht der Einkommensverbesserung des Arztes.

Wer im laufenden Jahr 2004 meint seit Jahresanfang bereits mehr als zwei Prozent seines Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet zu haben, sollte sich umgehend an seine Krankenkasse wenden, um eine sofortige Befreiung von der weiteren Zuzahlung zu erwirken. Dazu sind entsprechende Nachweise, wie Quittungen, vorzulegen. Für chronisch Kranke liegt diese Grenze übrigens bei einem Prozent.

Gern helfen wir Ihnen beim Erfassen ihrer Zuzahlungen. Fragen Sie einfach nach Ihrer Persönlichen Kundenkarte, falls Sie noch keine besitzen. Mit dieser registrieren wir in der Apotheke vom ersten Tag an die Zuzahlungsbeträge und drucken Ihnen den entsprechenden Nachweis für die Krankenkasse aus.

Catharina Stoll