Nachdem
der Bundesrat der Gesundheitsreform zugestimmt hat, entstehen
zum 1. Januar 2004 viele Veränderungen auch für den
Patienten. Die wesentlichste ist die Neuregelung der Zuzahlung
auf Medikamente in der Apotheke. Künftig sind für
jedes Arzneimittel 10 Prozent seines Preises, mindestens jedoch
5 Euro zu zahlen. Allerdings wird der Höchstbetrag auf
10 Euro pro Medikament begrenzt.
Besonders wichtig ist: Alle bisher erteilten Befreiungsbescheinigungen
verlieren zum 1. Januar 2004 ihre Gültigkeit. Die Befreiung
muss also wieder neu bei der Krankenkasse beantragt werden.
Das heißt, dass ab Januar auch all die Versicherten Zuzahlungen
leisten müssen, die eine Befreiungsbescheinigung über
das Jahr 2003 hinaus haben! Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten
18. Lebensjahr bleiben auch weiter von jeder Zuzahlung befreit.
Die Apotheken sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Zuzahlungen
zu erheben und einzuziehen. Diese Beträge werden in voller
Höhe mit der Krankenkasse verrechnet. Die Zuzahlung erhöhen
also nicht, wie so mancher meint, das Einkommen des Apothekers,
sondern dienen ausschließlich dazu, die Ausgaben der gesetzlichen
Krankenkassen senken zu helfen.
Aber auch beim Arzt wird zum Stichtag eine Praxisgebühr
fällig. So muss jeder Versicherte, der das 18. Lebensjahr
vollendet hat, einmal im Vierteljahr für jede erste Inanspruchnahme
eines ambulant tätigen Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten
jeweils 10 Euro zahlen, und zwar unmittelbar vor Beginn der
ärztlichen Leistung. Auch dieser Betrag muss von den Arztpraxen
an die Krankenkasse abgeführt werden und dient nicht der
Einkommensverbesserung des Arztes.
Wer im laufenden Jahr 2004 meint seit Jahresanfang bereits mehr
als zwei Prozent seines Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen
geleistet zu haben, sollte sich umgehend an seine Krankenkasse
wenden, um eine sofortige Befreiung von der weiteren Zuzahlung
zu erwirken. Dazu sind entsprechende Nachweise, wie Quittungen,
vorzulegen. Für chronisch Kranke liegt diese Grenze übrigens
bei einem Prozent.
Gern helfen wir Ihnen beim Erfassen ihrer Zuzahlungen. Fragen
Sie einfach nach Ihrer Persönlichen Kundenkarte, falls
Sie noch keine besitzen. Mit dieser registrieren wir in der
Apotheke vom ersten Tag an die Zuzahlungsbeträge und drucken
Ihnen den entsprechenden Nachweis für die Krankenkasse
aus.
Catharina
Stoll