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Modell „Sprachlernklasse“ an der Hauptschule neu eingeführt
In der Oberpfalz nur fünf Sprachlernklassen

 

Schüler und Schülerinnen ausländischer Herkunft haben es manchmal schwer in der Schule.
Lückenhafte oder keine guten Deutschkenntnisse vor allem in der schriftlichen Ausdrucksweise sind - nicht erst seit der PISA-Studie - meist der gewichtigste Nachteil beim Start ins Berufsleben.
Von der hohen Zahl jugendlicher Arbeitsloser sind vor allem zwei Gruppen Jugendlicher betroffen:
- solche, die über lückenhafte Deutsch kenntnisse verfügen
- solche, die keinen Schulabschluss besit- zen.
In Zeiten wirtschaftlicher Schwäche, wie momentan in Deutschland, sind die genannten Jugendlichen noch mehr in Gefahr, erst gar keinen Ausbildungsplatz zu erhalten.
Um diese Jugendlichen optimal zu fördern wurde vom Bayerischen Kultusministerium das Modell „Sprachlernklasse“ neu entwickelt.
Dabei handelt es sich um eine Klasse mit 12 bis 15 Schülern, die von dafür ausgebildeten Lehrern unterrichtet werden. In der Oberpfalz gibt es nur 5 solcher Klassen.
Nach intensiven Bemühungen konnte dieses Schuljahr an der Hauptschule Grafenwöhr eine solche Sprachlernklasse eingerichtet werden.
In ausgewählten Fächern (D, Ma, AL, PCB, GSE) werden die Schüler getrennt von ihrer Stammklasse in der Kleingruppe der Sprachlernklasse unterrichtet. Somit entstehen für wichtige Teile des Unterrichts aus 2 größeren Klassen 3 kleinere Klassen zum Vorteil aller Schüler. In den übrigen Fächern nehmen sie am Unterricht ihrer Stammklasse teil.
An der Hauptschule Grafenwöhr bedeutet dies, dass in den o.g. Fächern aus den zwei neunten Regelklassen zusätzlich eine dritte Klasse, die Sprachlernklasse, gebildet wird.
Während dieser Zeit sinkt die Schülerzahl für die einheimischen Schüler in der Regelklasse auf deutlich unter 20 Schüler, was einen großen Vorteil für das gesamte Lernen bedeutet, den keine andere Schule im Landkreis erfährt.
Ziel der Sprachlernklasse ist es, möglichst allen Schülern das Erreichen des Hauptschulabschlusses zu ermöglichen, einigen vielleicht sogar das Bestehen des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses.
Schüler und Schülerinnen, die zur oben genannten Gruppe von Jugendlichen gehören sind gemäß kultusministerieller Bestimmung verpflichtet, die Sprachlernklasse zu besuchen, wenn sie an der Schule eingerichtet ist. Die Entscheidung über die Zuordnung eines Schülers zu einer Sprachlernklasse trifft der Schulleiter.

Gerhard Götzl
Rektor