Entnahme
von Wasser aus der Creußen zum Zwecke der Bewässerung
der Sportplätze sowie Einleitung von Oberflächenwasser
in die Creußen mit Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen
im 60 m Streifen der Creußen durch die Sportvereinigung
TuS/DJK Grafenwöhr
Die SV TuS/DJK Grafenwöhr beantragt die Genehmigung nach
§ 7 Wasserhaushaltsgesetz zum Einleiten von Oberflächenwasser
und nach Art. 17 Bayerisches Wassergesetz zur Benutzung von
Gewässer zum Zwecke der Sportparkbewässerung. Für
das Verlegen der Versorgungsleitungen im 60 m Streifen der Creußen
wird noch eine Genehmigung nach Art. 59 Bayerisches Wassergesetz
erteilt.
Es ist geplant die Wasserentnahmestelle bei der Creußen
vorzusehen und von dort eine Zuleitung zum vorhandenen Auffangbecken
beim Sportpark zu verlegen. Gleichzeitig ist ein Entlastungskanal
vom Auffangbecken in Richtung Creußen eingeplant. Im Zuge
dieser Maßnahme wird das Verlegen der Gasleitung durch
die FGL Bayreuth im gleichen Rohrgraben vorgenommen. Die FGL
will die Gasleitung von der Paul-Deyerling-Straße her
kommend durch die Creußen und danach im Rohrgraben zum
Sportpark hin verlegen. Im Anschluss daran erfolgt ein Angebot
zur Energieversorgung für den Sportpark, Waldbad, Tennisanlage
und evtl. Schützenheim. Hier muss Ing. Farmbauer der Stadt
noch ein Kostenangebot ausarbeiten.
Der Stadtrat begrüßt die Initiative der SV TuS/DJK
Grafenwöhr zum schonenden Umgang mit Ressourcen, weil zur
Bewässerung des Sportparks kein aufgebereitetes Trinkwasser
benutzt werden soll. Den beantragten Genehmigungen nach $ 7
Wasserhaushaltsgesetz und Art. 17 Bayerisches Wassergesetz wird
zugestimmt. Der Verlegung der Versorgungsleitungen im 60 m Streifen
der Creußen auf Fl.Nrn. 1677 und 1991 der Gemarkung Grafenwöhr
stimmt die Stadt Grafenwöhr als Grundstückseigentümer
zu.