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Vollzug der Wassergesetze;


Entnahme von Wasser aus der Creußen zum Zwecke der Bewässerung der Sportplätze sowie Einleitung von Oberflächenwasser in die Creußen mit Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen im 60 m Streifen der Creußen durch die Sportvereinigung TuS/DJK Grafenwöhr

Die SV TuS/DJK Grafenwöhr beantragt die Genehmigung nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz zum Einleiten von Oberflächenwasser und nach Art. 17 Bayerisches Wassergesetz zur Benutzung von Gewässer zum Zwecke der Sportparkbewässerung. Für das Verlegen der Versorgungsleitungen im 60 m Streifen der Creußen wird noch eine Genehmigung nach Art. 59 Bayerisches Wassergesetz erteilt.

Es ist geplant die Wasserentnahmestelle bei der Creußen vorzusehen und von dort eine Zuleitung zum vorhandenen Auffangbecken beim Sportpark zu verlegen. Gleichzeitig ist ein Entlastungskanal vom Auffangbecken in Richtung Creußen eingeplant. Im Zuge dieser Maßnahme wird das Verlegen der Gasleitung durch die FGL Bayreuth im gleichen Rohrgraben vorgenommen. Die FGL will die Gasleitung von der Paul-Deyerling-Straße her kommend durch die Creußen und danach im Rohrgraben zum Sportpark hin verlegen. Im Anschluss daran erfolgt ein Angebot zur Energieversorgung für den Sportpark, Waldbad, Tennisanlage und evtl. Schützenheim. Hier muss Ing. Farmbauer der Stadt noch ein Kostenangebot ausarbeiten.

Der Stadtrat begrüßt die Initiative der SV TuS/DJK Grafenwöhr zum schonenden Umgang mit Ressourcen, weil zur Bewässerung des Sportparks kein aufgebereitetes Trinkwasser benutzt werden soll. Den beantragten Genehmigungen nach $ 7 Wasserhaushaltsgesetz und Art. 17 Bayerisches Wassergesetz wird zugestimmt. Der Verlegung der Versorgungsleitungen im 60 m Streifen der Creußen auf Fl.Nrn. 1677 und 1991 der Gemarkung Grafenwöhr stimmt die Stadt Grafenwöhr als Grundstückseigentümer zu.