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Bebauungsplan "Hütten-Loosberg" - Bau von Wohnungen für US-Angehörige, Aufstellungsbeschluss für Vorhabens- und Erschließungsplan sowie gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes

Dieses Gebiet hat die Stadt in der Machbarkeitsstudie gemeldet. Daraufhin hat die Firma Zapf, Bayreuth, signalisiert, dass sie Interesse an einer Bebauung dieser Fläche hat. Hierzu wurde über das Büro 3 P in Bayreuth ein Bebauungsvorschlag erarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt.

Der Stadtrat ist der Meinung, dass ein gutes städtebauliches Konzept, eventuell mit einem Mittelpunkt (Anger), um den sich verschiedene Haustypen gruppieren sollten, geplant werden muss. Einig war man sich auch, dass maximal ca. 80 Wohneinheiten als verträglich angesehen werden können.

Der Stadtrat hat die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Hütten - Loosberg“ beschlossen.

Das Gesamtareal südöstlich der Stadt Grafenwöhr grenzt, durch die B 299 getrennt, an den Ortsteil Hütten. Das vorgesehene Gebiet schließt an drei Stellen (Norden, Süden, Westen) an das Gelände des Truppenübungsplatzes an. Die nördliche Abgrenzung bildet die B 299.

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes / Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Planungsbüro PLANungsAG 3P in Bayreuth beauftragt.

Der Stadt dürfen hier keinerlei Kosten entstehen. Sowohl die Planungskosten als auch die Erschließung und Anbindung an die Infrastruktur wird vollständig von der Firma Zapf, Bayreuth getragen. Öffentliche Flächen und Einrichtungen werden nach Fertigstellung der Stadt kostenlos übergeben.

Vom Investor ist die gesamte Infrastruktur zu überprüfen. Insbesondere sollen folgende Punkte auf seine Kosten berücksichtigt werden:

- Lärmschutzvorrichtungen
- Sicherung des vom Truppenübungsplatz kommenden Regenwasserkanals im Baugebiet und des Regenrückhal- tebeckens
- Kostentragung für Unterführung der Bundesstraße (Tunnel für Radfahrer und Fußgänger)
- Überprüfung des vorhandenen Regenwasserkanals bis zum Vorfluter, ob noch aufnahmefähig
- Verkabelung der OBAG-Freileitungen
- Bereitstellung von ökologischen Ausgleichsflächen
- Kläranlagenanteil
- Prüfung, ob der vorhandene Schmutz- wasserkanal bis zu den Hebewerken ausreichend ist.

Gegenüber der Stadt bestehen keinerlei Regressansprüche, falls das Vorhaben nicht oder nicht in der geplanten Form verwirklicht werden kann.

Ihr Helmuth Wächter
Erster Bürgermeister