Dieses Gebiet
hat die Stadt in der Machbarkeitsstudie gemeldet. Daraufhin
hat die Firma Zapf, Bayreuth, signalisiert, dass sie Interesse
an einer Bebauung dieser Fläche hat. Hierzu wurde über
das Büro 3 P in Bayreuth ein Bebauungsvorschlag erarbeitet
und dem Stadtrat vorgelegt.
Der Stadtrat ist der Meinung, dass ein gutes städtebauliches
Konzept, eventuell mit einem Mittelpunkt (Anger), um den sich
verschiedene Haustypen gruppieren sollten, geplant werden muss.
Einig war man sich auch, dass maximal ca. 80 Wohneinheiten als
verträglich angesehen werden können.
Der Stadtrat
hat die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im
Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die
gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes für
das Gebiet Hütten - Loosberg beschlossen.
Das Gesamtareal südöstlich der Stadt Grafenwöhr
grenzt, durch die B 299 getrennt, an den Ortsteil Hütten.
Das vorgesehene Gebiet schließt an drei Stellen (Norden,
Süden, Westen) an das Gelände des Truppenübungsplatzes
an. Die nördliche Abgrenzung bildet die B 299.
Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet
(WA) festzusetzen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes /
Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Planungsbüro
PLANungsAG 3P in Bayreuth beauftragt.
Der Stadt dürfen hier keinerlei Kosten entstehen. Sowohl
die Planungskosten als auch die Erschließung und Anbindung
an die Infrastruktur wird vollständig von der Firma Zapf,
Bayreuth getragen. Öffentliche Flächen und Einrichtungen
werden nach Fertigstellung der Stadt kostenlos übergeben.
Vom Investor ist die gesamte Infrastruktur zu überprüfen.
Insbesondere sollen folgende Punkte auf seine Kosten berücksichtigt
werden:
- Lärmschutzvorrichtungen
- Sicherung des vom Truppenübungsplatz kommenden Regenwasserkanals
im Baugebiet und des Regenrückhal- tebeckens
- Kostentragung für Unterführung der Bundesstraße
(Tunnel für Radfahrer und Fußgänger)
- Überprüfung des vorhandenen Regenwasserkanals bis
zum Vorfluter, ob noch aufnahmefähig
- Verkabelung der OBAG-Freileitungen
- Bereitstellung von ökologischen Ausgleichsflächen
- Kläranlagenanteil
- Prüfung, ob der vorhandene Schmutz- wasserkanal bis zu
den Hebewerken ausreichend ist.
Gegenüber der Stadt bestehen keinerlei Regressansprüche,
falls das Vorhaben nicht oder nicht in der geplanten Form verwirklicht
werden kann.
Ihr Helmuth Wächter
Erster Bürgermeister