Das Ingenieurbüro
Oberndorfer, Eschenbach i.d.OPf. hat den Auftrag für die
Erschließung des 4. Bauabschnittes erhalten. Zu der geplanten
Maßnahme führte es folgendes aus:
Die Fahrbahnbreiten sind gemäß Bebauungsplan etwas
geringer als im bisherigen Baugebiet. Der Wendehammer des Lärchenweges
ist etwas zu klein, so dass z.B. das Müllfahrzeug nicht
in einem Zug wenden kann. In Bezug auf den Wendehammer war man
der Auffassung, diesen zu vergrößern, um die Befahrbarkeit
mit größeren Fahrzeugen sicher zu stellen. Der dafür
noch notwendige Erwerb des Straßengrundes wird vollzogen.
Weiterhin wäre von den Grundeigentümern gefordert,
dass die straßenseitigen Einfriedungen um 15 cm von der
Grundstücksgrenze zurückzurücken sind. Diesem
hat der Stadtrat nicht zugestimmt.
Die Garagenzufahrten wurden gem. Bebauungsplan angeordnet. Sollte
ein Bauwerber vom Bebauungsplan abweichen, müsste er die
erforderlichen Änderungen, Verlegung der Zufahrt und Änderung
der Grünfläche veranlassen und ausführen.
Die Fußwege zum Sonnenscheinweg und zum Rennsteig hin
müssen große Steigungen überwinden. Eine wassergebundene
Decke ist hier schlecht möglich, um Abschwemmungen zu vermeiden.
Diese Wege werden asphaltiert.
Die Begrünung des Baugebietes soll ebenfalls sofort vorgenommen
werden, da auch die Pflege in den ersten drei Jahren mit einzuplanen
ist. Angesprochen wurde auch, die Bepflanzung zurückzustellen.
Dies ist jedoch nicht möglich, da die Bepflanzung Bestandteil
des Bebauungsplanes als ökologischer Ausgleich ist.
Bei der Wasserversorgung sind die Ringschlüsse vorzusehen.
Eine durchgeführte Überprüfung ergab, dass derzeit
keine Druckerhöhungsanlage notwendig ist, da ein Druck
von 1,5 bar gewährleistet wird. Sollte aber außergewöhnliches
passieren, müsste man sich nochmals mit dem Thema Druckerhöhungsanlage
auseinandersetzen.
Beim Abwasser wird der nördliche Bereich des Baugebietes
durch einen Mischwasserkanal entsorgt, während der südliche
Bereich eine Trennkanalisation erhält. Die Abwassermengen
können vom vorhandenen Kanalnetz noch aufgenommen werden.
Eine Versickerung auf dem Gelände ist, bedingt durch die
Geologie, kaum möglich.
Die Ableitung des Regenwassers erfolgt über den Bierlohgraben,
wobei der erste Bierlohweiher als Rückhaltebecken genutzt
wird. Erforderlich ist ein Rückhaltevolumen von 276 cbm.
Bei Berücksichtigung der Größe des Bierlohweihers
ist dies eine Erhöhung des Wasserspiegels um 6 cm. Die
Zuführung des zurückgehaltenen Wassers zum Bierlohgraben
erfolgt über einen Mönch und eine Drosselung, so dass
die Wassermenge des Bierlohgrabens nicht erhöht wird. Der
Regenwasserkanal wird im neuen Baugebiet höher liegen als
der Schmutzwasserkanal.
Das Büro Oberndorfer hat bereits die Ausschreibung erstellt
und mit den Arbeiten wird noch begonnen. Auch die Unterlagen
für das vorgeschriebene Wasserrechtsverfahren sind beim
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab einzureichen.