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Erschließung Baugebiet Ochsenhut 4.Bauabschnitt


Das Ingenieurbüro Oberndorfer, Eschenbach i.d.OPf. hat den Auftrag für die Erschließung des 4. Bauabschnittes erhalten. Zu der geplanten Maßnahme führte es folgendes aus:

Die Fahrbahnbreiten sind gemäß Bebauungsplan etwas geringer als im bisherigen Baugebiet. Der Wendehammer des Lärchenweges ist etwas zu klein, so dass z.B. das Müllfahrzeug nicht in einem Zug wenden kann. In Bezug auf den Wendehammer war man der Auffassung, diesen zu vergrößern, um die Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen sicher zu stellen. Der dafür noch notwendige Erwerb des Straßengrundes wird vollzogen.

Weiterhin wäre von den Grundeigentümern gefordert, dass die straßenseitigen Einfriedungen um 15 cm von der Grundstücksgrenze zurückzurücken sind. Diesem hat der Stadtrat nicht zugestimmt.

Die Garagenzufahrten wurden gem. Bebauungsplan angeordnet. Sollte ein Bauwerber vom Bebauungsplan abweichen, müsste er die erforderlichen Änderungen, Verlegung der Zufahrt und Änderung der Grünfläche veranlassen und ausführen.

Die Fußwege zum Sonnenscheinweg und zum Rennsteig hin müssen große Steigungen überwinden. Eine wassergebundene Decke ist hier schlecht möglich, um Abschwemmungen zu vermeiden. Diese Wege werden asphaltiert.

Die Begrünung des Baugebietes soll ebenfalls sofort vorgenommen werden, da auch die Pflege in den ersten drei Jahren mit einzuplanen ist. Angesprochen wurde auch, die Bepflanzung zurückzustellen. Dies ist jedoch nicht möglich, da die Bepflanzung Bestandteil des Bebauungsplanes als ökologischer Ausgleich ist.

Bei der Wasserversorgung sind die Ringschlüsse vorzusehen. Eine durchgeführte Überprüfung ergab, dass derzeit keine Druckerhöhungsanlage notwendig ist, da ein Druck von 1,5 bar gewährleistet wird. Sollte aber außergewöhnliches passieren, müsste man sich nochmals mit dem Thema „Druckerhöhungsanlage“ auseinandersetzen.

Beim Abwasser wird der nördliche Bereich des Baugebietes durch einen Mischwasserkanal entsorgt, während der südliche Bereich eine Trennkanalisation erhält. Die Abwassermengen können vom vorhandenen Kanalnetz noch aufgenommen werden. Eine Versickerung auf dem Gelände ist, bedingt durch die Geologie, kaum möglich.

Die Ableitung des Regenwassers erfolgt über den Bierlohgraben, wobei der erste Bierlohweiher als Rückhaltebecken genutzt wird. Erforderlich ist ein Rückhaltevolumen von 276 cbm. Bei Berücksichtigung der Größe des Bierlohweihers ist dies eine Erhöhung des Wasserspiegels um 6 cm. Die Zuführung des zurückgehaltenen Wassers zum Bierlohgraben erfolgt über einen Mönch und eine Drosselung, so dass die Wassermenge des Bierlohgrabens nicht erhöht wird. Der Regenwasserkanal wird im neuen Baugebiet höher liegen als der Schmutzwasserkanal.

Das Büro Oberndorfer hat bereits die Ausschreibung erstellt und mit den Arbeiten wird noch begonnen. Auch die Unterlagen für das vorgeschriebene Wasserrechtsverfahren sind beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab einzureichen.